Ortschaftsrat

Am 20.8.2019 konstitutierte sich der neue Ortschaftsrat.

  • Andreas Dießler (Ortsvorsteher)

Ortschaftsrat

  • Stephan Braun
  • Jürgen Flückschuh
  • Dieter Hanke
  • Sylvia Hennig
  • Sandra Heyner
  • Jürgen Neubert
  • Gritt Ott (Stellv.)

Sitzungen
Der Ortschaftsrat tagt monatlich. Die Sitzungen finden planmäßig am dritten Dienstag des Monats um 19 Uhr im Klubhaus Hausdorf statt. Es gilt der jeweils aktuelle Terminaushang. Hausdorfer Einwohner können am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen und ihre Anliegen vorbringen.


Aufgaben des Ortschaftsrates lt. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 14. Juni 1999 :

(1) Soweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Gemeinderat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm nach Absatz 3 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in folgenden Angelegenheiten:

  1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
  2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
  3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
  4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;
  5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft;
  6. die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
  7. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.

….

(4) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die die Ortschaft betreffen, insbesondere bei der Aufstellung der ortschaftsbezogenen Haushaltsansätze, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.